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Unterhaltsvorschuss

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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden

Wenn vom anderen Elternteil der Kindesunterhalt nicht oder nur unvollständig gezahlt wird, der beantragende Elternteil alleinerziehend ist und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann evtl. ein Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden.

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Frauenhaus Kiel

Beratungsstelle Die Lerche

Hilfe bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft

Beratung und Unterstützung bei persönlichen Problemen, bei Schwierigkeiten mit den Kindern, beim Umgang mit Behörden, bei der Regelung und Sicherung des Lebensunterhaltes, bei Fragen zu Scheidung und Sorge- und Umgangsrecht, bei Fragen zum Aufenthaltsrecht, bei Fragen zu Bildungsperspektiven (z.B. Deutschkurse für Migrantinnen)

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