Mein einem Wohnberechtigungsschein dürfen Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten wurden, bezogen werden. Die Miete für solche Wohnungen dürfen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen und sind meist niedriger als die anderer Wohnungen. Alles zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt Kiel.

Zur Website