Jobcenter Kiel

Unter dem untenstehenden Link finden Sie die anerkannten Mietobergrenzen (MOG) für die Landeshauptstadt Kiel . Es handelt sich hierbei um die Bruttokaltmieten. Das bedeutet, dass die Kosten für die Grundmiete und die Betriebskosten bereits enthalten sind. Hinzu kommen die Kosten für die Heizung.

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