• Die Gewinnung, Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer*innen im Sinne des Betreuungsrechts (BGB)
  • die Beratung von Bevollmächtigten und Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • die Übernahme von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Vereins

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