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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden

Wenn vom anderen Elternteil der Kindesunterhalt nicht oder nur unvollständig gezahlt wird, der beantragende Elternteil alleinerziehend ist und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann evtl. ein Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden.

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